Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

  • erforderliche Sachkunde und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde kann im Kleintierzentrum Alte Druckerei abgenommen werden.

Unter folgendem Link finden Sie die dazugehörigen Fragebögen zur Vorbereitung:

Sachkundebescheinigung LHundG

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Gegen welche Erkrankungen muss ich meinen Hund impfen lassen?

Für Hunde ist der Schutz vor folgenden Erkrankungen wichtig:

  • Parvovirose (eine Durchfallerkrankung)
  • Tollwut
  • Leptospirose
  • Staupe
  • infektiöse Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis)

Hunde, die viel und engen Kontakt mit anderen Hunden haben, können auch gegen verschiedene Erreger des Zwingerhusten-Komplexes geimpft werden.

Da die Impfungen bei Welpen öfter und bei erwachsenen Hunden im 1-3 Jahres-Rhythmus wiederholt werden müssen, bietet sich folgendes Schema an:

Welpen sollten mit 8, 12 und 16 Wochen jeweils einmal geimpft werden. Danach wieder mit einem halben Jahr und 15 Monaten. Anschließend bekommt Ihr Hund jährlich abwechselnd einmal eine „große“ und einmal eine „kleine“ Impfung. Sprechen Sie uns gerne an, unser Welpen-Checkheft hilft Ihnen, alle Termine und die Entwicklung Ihres Welpen im Überblick zu behalten.

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Gegen welche Erkrankungen muss ich meine Katze impfen lassen?

Bei Wohnungskatzen:

  • Katzenschnupfen
  • Katzenseuche

Bei Freigängern oder Aufenthalt in einer Tierpension außerdem:

  • Tollwut (bei Freigängern)
  • Katzenleukämie
  • infektiöse Bauchfellentzündung (FIP)

Und gegen was muss ich mein Kaninchen impfen lassen?

  • Myxomatose
  • RHD 1 & 2 (Chinaseuche)

RHD steht für Rabbit Haemorrhagic Disease (Chinaseuche). Die Erkrankung wird durch ein Virus verursacht. Jahrelang trat in Deutschland nur die Virusvariante RHD 1 auf, seit 2014 breitet sich nun auch die RHD 2 Variante aus. Die Erkrankung wird u.a. durch Zecken, Mücken, kontaminiertes Grünfutter oder durch direkten Kontakt übertragen. Nach einer Infektion kommt es meist innerhalb von 1-3 Tagen zum Tod.

Die bisherigen Impfstoffe decken nur die RHD 1 Variante des Virus ab, deswegen ist es notwendig Kaninchen noch mit einem speziellen RHD 2 Impfstoff zu schützen. Dieser neue Impfstoff liegt uns jetzt vor. Er muss in einem Abstand von mindestens 14 Tagen zu anderen Impfstoffen eingesetzt werden und alle 6 Monate aufgefrischt werden.

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